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Bisher wurden in Deutschland die Öffnungsklauseln in der europäischen
Normung (hier die DIN EN 206-1:2001) großzügig genutzt, um im nationalen
Anwendungsdokument (hier die DIN 1045-2:2008) alle aus nationaler Sicht
erforderlichen Festlegungen einzubringen, die für das Erreichen einer
hohen Betonbauqualität erforderlich sind. Dieser Weg ist zukünftig nicht
mehr möglich und hat in der Folge dazu geführt, dass der Entwurf der DIN
1045-2:2014-08 in dem zuständigen Normenausschuss nicht im Konsens
verabschiedet werden konnte. Zur Sicherstellung der Betonbauqualität
müssen hier also neue Wege beschritten werden: Zwar reichen in vielen
Fällen des allgemeinen Hochbaus die Regelungen der neuen DIN EN
206:2014-07 mit einer DIN 1045-2 aus, in der ausschließlich die zulässigen
Öffnungsklauseln der EN 206 genutzt werden. Aber die z. B. bei Brücken und
Wasserbauten deutlich längeren planerischen Nutzungsdauern stellen weitaus
höhere Anforderungen, die nur durch ein erweitertes Konzept zur
Betonbauqualität erfüllt werden können. Eine Aufteilung für Standardfälle
und komplexere Fälle erscheint nötig. Diese komplexeren Fälle sind aber
nicht nur für Ingenieurbauwerke relevant, so dass die Anforderungen
vermutlich nicht bauwerks- sondern nur bauteilspezifisch definiert werden
können. Um solchen Aufgaben gerecht werden zu können, wurde 2017 ein
erstes Konzept für eine entsprechende Richtlinie des Deutschen Ausschusses
für Stahlbeton (DAfStb) vorgelegt. Der Entwurf sieht eine Unterteilung der
Bauwerke in drei Betonbauqualitätsklassen vor. Führt in der
Qualitätsklasse BBQ-N „normale Anforderungen“ das Handeln der Beteiligten
auch ohne vertiefte Abstimmung untereinander i. d. R. zum Erfolg, besitzen
der Austausch relevanter Informationen und die Abstimmung wesentlicher
Entscheidungen in den höheren Qualitätsklassen einen hohen Stellenwert.
Die Festlegung der BBQ-Klasse wird dabei eine Planungsaufgabe sein.
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