Die Satzung des VDB

Das Vereinsrecht wird grundsätzlich in den §§ 21 bis 79 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. BGB §25 "Verfassung" bestimmt, dass jeder Verein eine Vereinssatzung haben muss, die rechtsverbindliche Bestimmungen über den Vereinszweck, die Mitgliedschaft, die Vertretung des Verbands und die Beschlussfassungen im Verband enthält. Die Vereinssatzung muss beim zuständigen Amtsgericht/Vereinsregister eingereicht werden. Eine Satzung kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden.

Die aktuelle Satzung des VDB wurde am 24. Mai 2022 auf der Mitgliederversammlung in Straßburg beschlossen.